Know-how Anlagenbuchhaltung für Nichtbuchhalter

Beschreibung:

Fachbegriffe des Rechnungswesens und die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale der Anlagenverwaltung werden benötigt, um ein Verständnis für die Mitarbeiter im Rechnungswesen und Controlling aufzubauen. Gerade im Zuge der Investitions- und Gemeinkostenplanung ist es unumgänglich, dieses Know-how auch in Bereichen aufzubauen, die ansonsten mit Bilanzierung und Bewertung nichts zu tun haben. Die Kommunikation und das Verständnis zwischen gewerblichen und technischen Unternehmensbereichen in Richtung Controlling und Anlagenbuchhaltung werden dadurch erheblich erleichtert. Durch gesetzliche Änderungen haben sich in den letzten Jahren die Anforderungen ständig geändert, so z.B. in Bezug auf die Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände aus dem Bereich Forschung- und Entwicklung oder im Zusammenhang mit der Implementierung neuer Software. Auch der Bereich der Beschaffung sollte von vornherein von den wichtigsten Bewertungsspielräumen informiert sein.

Im Einzelnen wird behandelt:

Was gehört zum Anlagevermögen eines Unternehmens? Abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen Abgrenzung immaterieller und materieller Wirtschaftsgüter (speziell Hard- und Software) Was ist bei selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen zu beachten? Abgrenzung Forschungs- und Entwicklungskosten Aktivierung von Implementierungskosten bei Software, speziell ERP-Software Abgrenzung von Grundvermögen (Grundstücke, Gebäude, Außenanlagen) und Betriebsvorrichtungen (techn. Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) Was zählt zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten? Nachträgliche Anschaffungskosten Anschaffungsnebenkosten Anschaffungspreisminderungen Abgrenzung von Anschaffungs- und Herstellungskosten zu Erhaltungsaufwendungen Abgrenzungskriterien für Erhaltungsaufwand Erhaltungs-/Herstellungsaufwand bei Gebäuden Die wichtigsten Wertgrenzen der Aktivierung Das GWG-Wahlrecht seit dem 01.01.2018 Die neue Nutzungsdauer für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter sowie für Betriebs- und Anwendersoftware Zulässigkeit degressiver Abschreibungen in der Handelsbilanz seit 01.01.2010