Vereinsordnung zu allen Aktivitäten
CSV 1881 e.V. –Arbeitseinsätze
Allgemeines:

Rahmenbedingungen für Arbeitseinsätze:
- Arbeitszeit: 2 Stunden im Jahr.
- Alternative Zahlung bei nicht geleisteten Arbeitsstunden: 15 € je 1 Stunde
- Gesamtverantwortung: Vorstand; Abteilungsleitende; der jeweils festgelegte Verantwortliche
- Bis Ende März ist ein Terminplan für Arbeitseinsätze auf der Website zu veröffentlichen und an den Protokollverteiler zu versenden. Der Terminplan kann im Laufe des Jahres verändert werden. Ab Veröffentlichung können sich Mitglieder zur Teilnahme anmelden.
- Arbeitseinsätze müssen von festgelegten Verantwortlichen (Einsatzleiter) geleitet und mit Anwesenheitsliste/Zeitnachweis beim Koordinator abgerechnet werden.
- Die geleisteten Stunden werden in der HGL-Mitgliederverwaltung erfasst.
- Nach dem Jahreswechsel wird der Betrag für die nicht geleisteten Arbeitsstunden eingezogen bzw. eingefordert.
Befreiter Personenkreis:
- Übungsleiter und Co-Trainer.
- Schiedsrichter/ Kampfrichter die mehrmals im Jahr eingesetzt sind
- Andere vom Vorstand diesbezüglich anerkannte Funktionen.
- Wer erst zum 1. Oktober oder später Mitglied geworden ist (Eintrittsdatum wegen Beitrittsgebühr ab 01.September), ist ebenfalls befreit.
- Die befreiten Mitglieder sind vom Abteilungsleiter an den Koordinator zu melden.
Wiederkehrende Arbeiten:
- Frühjahrsputz.
- Arbeiten am Außengelände an der Sporthalle/ Schulsportplatz.
- Arbeiten auf Sportplätzen.
- Sanierung Mehrzweckgebäude.
- Instandhaltung Bootshaus/ Boote.
- Hilfe beim Seelauf, Kinderfest, Treffen der Übungsleiter, Sportlerball und Weihnachtssingen.
Diese Ordnung tritt mit dem Beschluss in Kraft. Sie gilt rückwirkend ab 01.01.2024. Beschlossen am 21.11.2023.
Vorstand | CSV 1881 e.V. | Caputh den 21.11.2023