Die neue Nutzungsdauer für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter

Beschreibung:

Mit dem Bund-Länder-Beschluss vom 19.01.2021 hat unsere ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammen mit der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder angekündigt, dass zur Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend ab 01.01.2021 sofort abgeschrieben werden können. Es wurde eine schnelle untergesetzliche Regelung avisiert, von der vor allem alle, die im Homeoffice arbeiten, profitieren sollen.

Mit dem neuen BMF-Schreiben vom 26.02.2021/22.02.2022 wurden aber auch viele Fragen aufgeworfen, die es zu klären gilt. Vor allem ist wichtig zu wissen, was exakt unter Computerhardware und -Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zu verstehen ist. Was gehört alles zu den bestimmten digitalen Wirtschaftsgütern, die die Digitalisierung fördern sollen und was aber auch nicht? Kann ein ERP-System wirklich im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden und will man das überhaupt?

Die nunmehr seit 2021 vorliegende Regelung liegt in Form eines BMF-Schreiben vor. Fassen wir alle für Sie in der Buchhaltung, speziell Anlagenbuchhaltung sowie in der Investitionsplanung wichtigen Informationen aus diesem Schreiben zusammen. Vergleichen wir die Neuregelungen mit den bislang geltenden Vorgaben, die damit bezüglich dieser Wirtschaftsgüter abgeschafft werden. Und prüfen wir die Anwendung des steuerlichen BMF-Schreiben in der Handelsbilanz, bzw. betrachten die IDW-Stellungnahmen dazu.

Im Einzelnen wird behandelt:

Das GWG-Wahlrecht seit dem 01.01.2018 in Verbindung mit den Einkommensteuer-Richtlinien
  • Die Entwicklung der GWGs seit 2007 bis heute
  • GWG-Abschreibung und das geplante Wachstumschancengesetz
  • Grundvoraussetzungen für die Anerkennung eines GWGs:

    • selbstständige Nutzbarkeit und Bewertbarkeit
    • längerfristig dem Betrieb dienend
    • beweglich
    • abnutzbar

  • Aufzeichnungspflichten für GWGs
  • Möglichkeiten der Prozessoptimierung im Zusammenhang mit GWGs
  • Trivialsoftware als materielles Wirtschaftsgut und Zuordnung zu den GWGs
  • Anwendung der GWG-Regeln im Handelsrecht und IFRS

Die neue ND für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter seit 01.01.2021
  • Kernbereich der Digitalisierung
  • Entwicklung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter
  • Bilanzierung von Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung
  • Definition „Computerhardware“

    • Computer
    • Desktop-Computer
    • Notebook-Computer
      • Tablet-Computer
      • Slate-Computer
      • Mobiler Thin-Client
    • Desktop-Thin-Client
    • Workstation (fest installierte und mobile Workstation)
    • Small-Scale-Server
    • Dockingstation
    • Externes Netzteil
    • Peripherie-Geräte (EVA-Prinzip)
      • Eingabegeräte
      • Verarbeitungsgeräte, externe Speicher
      • Ausgabegeräte

  • Definition „Software“

    • Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung
      • Standardanwendungen
      • Individualanwendungen
    • ERP-Software
    • Warenwirtschaftssysteme
    • Anwendungssoftware zur Unternehmenssteuerung oder Prozesssteuerung

Was bedeutet ERP-Software?
  • Bisherige rechtliche Grundlagen nach HGB und StR BMF-Schreiben vom 18.11.2005 und IDW-Stellungnahme vom 18.17.2017
  • Wie ist ein ERP-System aufgebaut und wie funktioniert es?
  • Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten für ERP-Systeme
  • Eigen- und Fremdleistungen
  • Abgrenzung Update, Upgrade und Generationswechsel – Behandlung nachträglicher AHK bei ERP-Systemen
  • Sofortiger betrieblicher Aufwand, auch bei Neusystemen
  • Neue Abschreibungs- und Nutzungsdauer
  • Letztmalige Anwendung des BMF-Schreibens vom 18.11.2005

Anwendungsvorgaben und Regeln der neuen steuerlichen Nutzungsdauern für bestimmte digitale WG
  • Anwendung für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2020
  • Rückwirkung für frühere Wirtschaftsjahre
  • Anwendung der neuen steuerlichen ND im Handelsrecht und IFRS
  • Anmerkungen des IDW zur neuen steuerlichen ND in der Handelsbilanz
  • Kontierungshilfe für IT-Equipment und Software
  • Tipps zur Bilanzierung von Zubehör und Erweiterungen des IT-Equipments